Renzenbrink & Partner berät zur Strukturierung und Gründung des neuen Reisesicherungsfonds
15. September 2021
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat ein Konsortium um den Deutschen Reiseverband (DRV) mit der Organisation der neuen Insolvenzsicherung für Pauschalreisen beauftragt. Hierfür hatte das Konsortium im Mai 2021 die Deutsche Reisesicherungsfonds GmbH (DRSF) gegründet, die auf der Grundlage des im Sommer verabschiedeten Gesetzes über die Insolvenzsicherung durch Reisesicherungsfonds und zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften einen entsprechenden Antrag gestellt hat. Der Reisesicherungsfonds soll zum 1. November seinen Betrieb aufnehmen. Bis Oktober 2027 soll der Reisesicherungsfonds – finanziert von den Reiseveranstaltern – ein Zielkapital von EUR 750 Millionen aufbauen. In der Anfangsphase stellt der Bund eine Absicherung bereit. Aufsichtsbehörde ist das BMJV.
Renzenbrink & Partner hat den DRV bereits in der Frühphase und im Gesetzgebungsverfahren bei der gesellschaftsrechtlichen und steuerlichen Strukturierung eines Reisesicherungsfonds und später dann den DRSF bei der Erstellung der gesellschaftsrechtlichen Dokumentation beraten.
Das Renzenbrink & Partner-Team bestand aus den Partnern Dr. Ulf Renzenbrink und Dr. Andreas Stoll sowie dem Counsel Christopher Blumenthal (alle Corporate/M&A).