Renzenbrink & Partner erringt vor dem Oberlandesgericht Schleswig Erfolg für ehemaliges Aufsichtsratsmitglied der WKN AG

6. April 2018

Die WKN AG, eine Tochtergesellschaft des norddeutschen Windparkentwicklers PNE Wind AG, hat ehemalige Mitglieder ihres Managements, zwei frühere Vorstandsmitglieder und ein früheres Aufsichtsratsmitglied, auf Schadensersatz in Millionenhöhe in Anspruch genommen. Die Vorwürfe: Die Manager hätten zu Lasten der Gesellschaft Windkraftanlagen von der Vestas-Gruppe, Europas größtem Hersteller von Windkraftanlagen, zu überteuerten Preisen eingekauft. Zudem stand die Behauptung einer „Überbilanzierung“ im Raum – in dem WKNJahresabschluss 2012 ausgewiesene Projekte sollen in zweistelliger Millionenhöhe überbewertet gewesen sein. Im Juni 2015 hat WKN vor dem Landgericht Flensburg Klage erhoben. Das Landgericht hatte die Klage mit Urteil vom 13. April 2017 abgewiesen. Das OLG Schleswig hat die erstinstanzliche Entscheidung nun bestätigt und die Berufung am 4. April 2018 zurückgewiesen. Die Revision wurde nicht zugelassen.

Die Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor. Das OLG hatte aber bereits in der mündlichen Verhandlung zu erkennen gegeben, dass die Berufung keinen Erfolg haben dürfte. So könne nicht festgestellt werden, dass der tatsächlich gezahlte Kaufpreis über dem „Marktpreis“ lag. Der Jahresabschluss sei nicht nichtig; der Vorstand habe innerhalb seines Beurteilungsspielraums gehandelt.

Renzenbrink & Partner hat das in Anspruch genommene Aufsichtsratsmitglied in beiden Instanzen vertreten. Das Team von Renzenbrink & Partner bestand aus den Partnern Dr. Lars Kirschner (Litigation, Federführung) und Dr. Gunnar L. Schmüser (Finance) sowie der Associate Annegret Spanka (Litigation).

Die ehemaligen Vorstandsmitglieder wurden von den Kieler Sozietäten Gubitz + Partner (Dr. Wolf Molkentin) und CausaConcilio (Dr. Dirk Unrau) vertreten.

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