Renzenbrink & Partner erwirkt Arresturteil und Pfändungsbeschluss zugunsten einer Hamburger Unternehmensberatung
28. Mai 2026Landgericht Hamburg ordnet Arrest gegen Privinvest Holding SAL Lebanon an: Honorarforderung durch Pfändung von Werftenanteilen gesichert
Renzenbrink & Partner erwirkt Arresturteil und Pfändungsbeschluss zugunsten einer Hamburger Unternehmensberatung – Geschäftsanteile an German Naval Yards Kiel GmbH und German Naval Yards Holdings GmbH gepfändet – Verfügungsverbot während laufender Verkaufsverhandlungen mit Thyssenkrupp und Rheinmetall AG
Die Hamburger Kanzlei Renzenbrink & Partner hat für eine Hamburger Unternehmensberatung am 27. Mai 2026 ein Arresturteil nebst gesondertem Pfändungsbeschluss gegen die Privinvest Holding SAL Lebanon („Privinvest„) erwirkt.
Das Landgericht Hamburg – Zivilkammer 32 – hat in Vollziehung des Arresturteils zur Sicherung der Zwangsvollstreckung von Privinvest an einer Werft und einer Holdinggesellschaft gehaltene Geschäftsanteile gepfändet. Den Drittschuldnerinnen ist es verboten, an die Arrestbeklagte zu zahlen. Zugleich ist Privinvest jede Verfügung über die gepfändeten Geschäftsanteile untersagt.
Hintergrund: Restrukturierungsberatung im Zusammenhang mit der Nobiskrug-Insolvenz
Die Klägerin ist eine seit Jahren im Bereich Restrukturierungsberatung tätige Hamburger Unternehmensberatung. Die Privinvest Holding SAL Lebanon ist eine Société anonyme libanaise nach libanesischem Recht mit Sitz in Beirut. Die Privinvest-Gruppe ist im Schiffbau tätig und war unter anderem Eigentümerin der Nobiskrug GmbH in Rendsburg.
Die Privinvest-Gruppe wurde von den Brüdern Iskandar Safa und Akram Safa aufgebaut. Iskandar Safa galt über Jahrzehnte hinweg als prägende Unternehmerpersönlichkeit der Gruppe; er war Mitgründer und Chief Executive Officer von Privinvest.
Die Nobiskrug GmbH, die seit 2010 vollständig im Eigentum der Privinvest-Gruppe stand, war Gegenstand einer öffentlich stark beachteten Werfteninsolvenz. Am 12. April 2021 stellte die Nobiskrug GmbH beim Amtsgericht Neumünster einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Kurz darauf beauftragte Privinvest die Hamburger Unternehmensberatung. Ziel der Beauftragung war die Restrukturierung und Fortführung der Nobiskrug GmbH. Die Klägerin unterstützte unter anderem Verhandlungen mit der IG Metall, lokalen Regierungen und Banken; ihr Geschäftsführer übernahm zeitweise auch die Mitgeschäftsführung der Nobiskrug GmbH. Die Hamburger Unternehmensberatung klagt ihre Vergütung für die erbrachten Leistungen parallel in einem Hauptsacheverfahren vor dem Landgericht Hamburg ein.
Rechtliche Besonderheit: Arrest gegen eine im Libanon ansässige Schuldnerin
Das Verfahren weist eine besondere vollstreckungsrechtliche Komplexität auf. Privinvest hat ihren Sitz in Beirut/ Libanon. Ein im Hauptsacheverfahren zu erlangendes Urteil müsste daher grundsätzlich im Ausland vollstreckt werden.
Das Landgericht Hamburg hat den Arrestgrund unter anderem mit § 917 Abs. 2 Satz 1 ZPO begründet. Danach gilt es als ausreichender Arrestgrund, wenn ein Urteil im Ausland vollstreckt werden müsste und die Gegenseitigkeit nicht verbürgt ist. Nach der gerichtlichen Beurteilung ist eine solche Gegenseitigkeit im Verhältnis zwischen Deutschland und dem Libanon nicht gewährleistet. Hinzu kommt die aktuelle geopolitische Lage im Libanon, die eine förmliche Zustellung und Vollstreckung vor Ort zusätzlich erheblich erschwert.
Strategische Bedeutung: Pfändung von Anteilen an Kieler Werft German Naval Yards
Die wirtschaftliche und politische Bedeutung des Verfahrens ergibt sich insbesondere aus dem Gegenstand der gepfändeten Vermögenswerte.
In Vollziehung des Arresturteils hat das Landgericht Hamburg die von Privinvest gehaltenen Geschäftsanteile an der Kieler Werft German Naval Yards Kiel GmbH gepfändet. Ebenfalls gepfändet wurden Geschäftsanteile an der German Naval Yards Holdings GmbH, einer Holdinggesellschaft, die 2014 gegründet wurde, um die drei deutschen Werften der Privinvest-Gruppe an der Kieler Förde zu bündeln.
Die German Naval Yards Kiel GmbH ist im Marineschiffbau tätig und entwickelt, konstruiert und fertigt hochspezialisierte Marineeinheiten im Überwasserbereich, insbesondere Fregatten, Korvetten und hochseetaugliche Yachten. Das Unternehmen beschäftigt rund 400 Mitarbeiter und gilt als bedeutender Akteur im deutschen Marineschiffbau. Für den deutschen Schiffbau ist German Naval Yards Kiel ein wichtiger Standort, weil die Werft sowohl technisch komplexe Marineschiffe als auch größere Spezialprojekte abwickelt.
Nach den Feststellungen des Landgerichts Hamburg und der öffentlichen Berichterstattung steht Privinvest in Verkaufsverhandlungen über Geschäftsanteile an der German Naval Yards Kiel GmbH mit der Thyssenkrupp Marine Systems GmbH. Darüber hinaus hat auch die Rheinmetall AG Interesse an einem Erwerb bekundet und bereits ein bindendes Angebot abgegeben. Die vorgeschaltete Due-Diligence-Prüfung hat begonnen.
Das Landgericht Hamburg hat festgestellt, dass ein Verkauf unmittelbar droht und nicht gewährleistet ist, dass ein etwaiger Verkaufserlös im Inland verbliebe. Durch den Pfändungsbeschluss ist den Drittschuldnerinnen – der German Naval Yards Kiel GmbH und der German Naval Yards Holdings GmbH – verboten, an die Arrestbeklagte zu zahlen. Der Arrestbeklagten selbst ist jede Verfügung über die gepfändeten Geschäftsanteile untersagt.
Für Renzenbrink & Partner waren Dr. Lars Kirschner und Yannick Baumgarth tätig. Beide Rechtsanwälte gehören der Praxisgruppe Dispute Resolution an.