Die gerade erschienene Ausgabe des Juve-Handbuchs 2017/18 führt Renzenbrink & Partner erneut unter den deutschen Topkanzleien mit für die Größe der Sozietät herausragenden Platzierungen in den Bereichen M&A sowie Private Equity und Nennungen in den Bereichen Gesellschaftsrecht und Steuern
1. November 2017
Renzenbrink & Partner hat es wie auch schon im Vorjahr in den Schwerpunktbereichen der Sozietät mit Top-Platzierungen in das jeweilige Ranking geschafft, die insbesondere mit Blick auf die Größe der Kanzlei von gegenwärtig zwölf Rechtsanwälten herausragend sind.
So wird die Kanzlei im Bereich M&A in der siebten Gruppe von neun und damit unter den deutschlandweit besten 70 Kanzleien (von über 100 Platzierten) geführt, wobei keine Boutique-Kanzlei unserer Größe höher platziert ist. Im Bereich PrivateEquity (Mid-Cap) ist Renzenbrink & Partner unter den besten, insgesamt nur 44 platzierten Kanzleien gelistet. Auch in diesem Bereich ist keine Boutique-Kanzlei unserer Größe höher platziert. Im Gesellschaftsrecht und im Steuerrecht wird die Sozietät als eine der renommierten Kanzleien genannt. Zudem ist Renzenbrink & Partner als eine der führenden Kanzleien in der Region Hamburg geführt.
Zusammenfassend wird im Juve Handbuch 2017/18 vor allem auf die stetig steigende Relevanz von Renzenbrink & Partner im nationalen Rahmen hingewiesen. Dabei spielen zum einen die mittlerweile großen Private-Equity-Deals für namhafte Investmenthäuser eine Rolle, aber auch die steigende Anzahl und Komplexität der abgeschlossenen M&A-Deals. Zudem wird der schnell wachsende Mandantenkreis aus Family Offices betont.
Neben der Kanzlei selbst, werden auch die Partner mit lobenden Worten von Wettbewerbern und Mandaten ausgezeichnet. So wird Dr. Ulf Renzenbrink im Bereich Private Equity eine Präsenz bescheinigt, die sonst eher Großkanzleianwälten vorbehalten ist, während Dr. Andreas Stoll von einem Wettbewerber als „fairer und angenehmer Verhandlungspartner“ bezeichnet wird. Auch Marc H. Kotyrba wird häufig empfohlen und Dr. Lars Kirschner wird von einem Wettbewerber bezüglich seiner „hohe(n) Expertise im Gesellschaftsrecht und (als) sehr lösungsorientiert“ gelobt.