Renzenbrink & Partner berät DBAG zum Erwerb der UNITY AG
06. August 2024
Renzenbrink & Partner berät die Deutsche Beteiligungs AG (DBAG) zum Erwerb einer Kontrollbeteiligung an der UNITY Aktiengesellschaft für Unternehmensführung und Informationstechnologie (UNITY AG) durch einen von der DBAG beratenen Fonds. Der bisherige Alleinaktionär, die UNITY Innovation Alliance AG, die ihrerseits im Besitz ihrer Gründer und Mitarbeiter ist, bleibt im Rahmen einer Rückbeteiligung in wirtschaftlich nahezu gleicher Höhe investiert. Darüber hinaus investieren UNITY AG-Mitarbeiter im Rahmen der Transaktion auch persönlich in die UNITY AG. Die Transaktion bedarf noch der Fusionskontrollfreigabe.
Die UNITY AG ist ein führendes Beratungsunternehmen, das sich auf Technologieberatung und Digitalisierungsprozesse spezialisiert hat. Das Unternehmen wird in der renommierten Lünendonk®-Liste 2024 als eine der 14 wichtigsten Managementberatungen in Deutschland geführt. Von 14 Standorten aus erwirtschafteten die knapp 400 Berater im Jahr 2023 eine Gesamtleistung von mehr als 72 Millionen Euro. In den vergangenen Jahren wuchs das Unternehmen mit durchschnittlich 13 Prozent pro Jahr und liegt damit deutlich über dem Gesamtmarkt in Deutschland (circa sieben Prozent).
Die börsennotierte DBAG ist eines der renommiertesten Private-Equity-Unternehmen Deutschlands. Als Investor und Fondsberater liegt der Investitionsschwerpunkt der DBAG traditionell im Mittelstand mit einem Fokus auf gut positionierten Unternehmen mit Entwicklungspotenzial, vorrangig in der DACH-Region. Die UNITY AG fügt sich als Managementberatung nahtlos in das IT-Services- und Software-Portfolio der DBAG ein.
Renzenbrink & Partner wurde zum ersten Mal von der DBAG mandatiert und berät zu sämtlichen gesellschaftsrechtlichen Aspekten des Erwerbs, der Rückbeteiligung der Verkäuferin und der Mitarbeiterbeteiligung. Das Team besteht aus den Partnern Dr. Dennis Schlottmann, Dr. Ulf Renzenbrink (beide Private Equity), Marc H. Kotyrba (Tax), den Senior Associates Moritz Rojek und Dr. Alexander Haunschild (beide Private Equity) sowie Dr. Andreas Sandberger (externer Rechtsanwalt).